Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
In Deutschland ist die Reizstromtherapie, je nach Schmerzart, eine von den Krankenkassen anerkannte Leistung. In der Regel wird Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausstellen, wenn er eine Elektrotherapie für erfolgsversprechend hält. Wenn Sie uns Ihr Kassenrezept senden, reichen wir dieses bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme ein. Werden die Kosten für das TENS-Gerät für die Zeit der Behandlungsdauer übernommen, so stellen wir Ihnen das Gerät als Leihgabe zur Verfügung.
Im Zweifel informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, so dürfen wir Sie nicht versorgen. Sie werden in diesem Fall unverzüglich benachrichtigt.