Mit Kassenrezept einer gesetzl. Krankenkassen

Eine Abrechnung mit Kassenrezept ist nur möglich, wenn Sie bei der Produktbestellung "Mit Kassenrezept einer gesetzlichen Krankenkasse" auswählen. Eine nachträgliche Abrechnung ist leider nicht mehr möglich!

Sollte die Prüfung ergeben, dass Ihr Rezept nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechenbar ist, erhalten Sie eine Nachricht von uns.

Sofern wir mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können, senden Sie uns Ihr Kassenrezept innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Bestellung bitte postalisch zu. Dazu können Sie den unseren Freiumschlag verwenden.

Rezept bitte unbedingt auf der Rückseite unterschreiben!

Sollte uns Ihr Rezept nach Ablauf der der vierzehntägigen Frist nicht vorliegen, müssen wir Ihnen den Kaufpreis des Therapiegerätes in Rechnung stellen.

WICHTIGER HINWEIS: Ihr Rezept ist nur 4 Wochen nach Ausstellung gültig! Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie mit dem Produkt versorgt sein. Wir benötigen für die Bearbeitung und Auslieferung eine gewisse Vorlaufzeit, zur Rezeptprüfung. Deshalb sollten Rezeptbestellungen zeitnah bei uns erfolgen.

Gesetzliche Zuzahlung

Das verordnete Therapiegerät wird Ihnen für die auf dem Rezept angegebene Zeitdauer als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Ob Ihre Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt, prüfen wir nach Eingang der Bestellung und uns alle erforderlichen Rezeptangaben vorliegen.

Sie zahlen für das Mietgerät nur Ihren gesetzlichen Eigenanteil von mindestens 5 Euro und höchstens jedoch 10 Euro. Diesen Vorgang kennen Sie, wenn Sie Medikamente auf Rezept in der Apotheke holen. 

Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, so kreuzen Sie dies bitte an. Ein entsprechender Vermerk muss auf Ihrem Rezept vorhanden sein.


Nach Ablauf der Mietdauer, haben Sie die Möglichkeit, Ihr hochwertiges Therapiegerät für einen Restwert bei uns käuflich zu erwerben.

Kontaktieren Sie uns bitte dazu unter: 0800 7240421 oder per E-Mail: info@tensbox.de